Kastration

 

Gesetzliche Grundlage
Nach § 6 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes in der geltenden Fassung vom 25. Mai 1998(BGBl I, S. 1105) ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten.

Die Kastration ist nach der Definition des Tierschutzgesetzes eine Amputation, die zudem mit vielen Nachteilen für das Tier verbunden ist. Auf gleicher Ebene wie die Verstümmelung durch das Kupieren von Schwänzen und Ohren. Gerade wenn im jugendlichen Alter kastriert wird, ist der Hund sowohl körperlich als auch geistig noch nicht ausgereift. Der Reifeprozess wird gestoppt bzw. gestört. Frühkastrierte Tiere sind oft kleiner und haben Entwicklungsstörungen. Auch geistig bleiben sie meist auf der Entwicklungsstufe eines Junghundes stehen.

Kastrierte Rüden besitzen nicht den Geschlechtsgeruch und haben einen schlechten Stand in der Rangordnung. Aus diesem Grunde kann es zu Problemen mit anderen Rüden kommen. Entzündete Analbeutel riechen offensichtlich wie läufige Hündinnen und sorgen ebenfalls für Konflikte. Weit verbreitet ist das Mobbing durch Aufreiten. Das Dominanzgebaren anderer Rüden wird von kastrierten Vierbeinern meist nicht toleriert und sie nehmen eine Abwehrhaltung ein.

Weitere Nachteile der Kastration können sein: Harninkontinenz, Verfettung, Fell- und Wesensveränderungen.

Kastration von Rüden
Der Irrglaube, dass Rüden durch Kastration umgänglicher werden, hält sich hartnäckig. Wer seinen unkastrierten Hund nicht unter Kontrolle halten kann, wird dies in der Regel auch bei einem kastrierten nicht können Gegen Erziehungsprobleme hilft nur richtige und konsequente Erziehung, aber keine Kastration.

Rangordnungsprobleme des Hundes, die sich auch im Aufreiten beim Menschen zeigen, sind genetisch durch einen Testosteronschub vor der Geburt festgelegt. Die Kastration bringt hier nicht das angestrebte Ergebnis.

Ganz entscheidend bei Rangordnungsproblemen zwischen Hund und Halter sind die Fehler, die der Mensch in vielen Fällen von Anfang an im Umgang mit dem Hund macht. Um solche Probleme zu beseitigen, bedarf es immer einer sorgfältig auf den Einzelfall zugeschnittenen Verhaltenstherapie.
Eine Kastration ersetzt nicht die Sozialisation, Erziehung und verhaltensgerechte Haltung des Hundes.

Im Gegensatz zu den Wölfen, beschränkt sich die Paarungsbereitschaft des Hunderüden nicht mehr auf eine begrenzte “Ranzzeit”. Der Mensch hat aus eigennützigen Gründen Rüden gezüchtet, die das ganze Jahr über paarungswillig sind.

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